Was muss beim Mieten einer Wohnung beachtet werden?

Mieten einer Wohnung – Tipps für die Besichtigung

Wer auf der Suche nach einer Wohnung ist wird zunächst die Augen und Ohren im Internet und den Tageszeitungen offen halten. Mit etwas Glück ist bereits schnell eine Wohnung gefunden, die den Ansprüchen entspricht. Doch was gibt es bei der Besichtigung zu beachten?

Tipps für eine erfolgreiche Besichtigung

Bei der ersten Besichtigung geht es meist um den ersten groben Eindruck. Gefällt die Lage? Ist die Wohnung gut geschnitten? Sind die Räume groß genug? Fällt genug Licht in die Räume? All dies sind Punkte die sehr wichtig sind, doch meist tauchen kurz nach der Besichtigung Fragen auf – „Wo sind nochmal überall Steckdosen“?, „Wo beginnt die Dachschräge“?, „Wieviel Platz war nochmal hinter der Tür“?

Nehmen Sie sich Zeit und fotografieren Sie die Räumlichkeiten, damit Sie sich den „Wie war das nochmal“-Effekt ersparen und auch nach der Besichtigung nochmal das Gesamtobjekt von außen und die Räume von innen anschauen zu können.

Achten Sie darauf, dass Sie eine Einzelbesichtigung vereinbaren. Gerade in Großstädten sind Massenbesichtigungen beliebt, die eher einer Abfertigung, als einer ordentlichen Besichtigung gleichkommen. Nur so können Sie in Ruhe die Wohnung anschauen, Sie haben keinen Zeitdruck und können die Wohnung ausgiebig begutachten.

Des Weiteren sollten Sie einen Freund, eine Freundin oder Verwandte mit zur Besichtigung nehmen. 4 Augen sehen bekanntlich mehr als 2 und vielleicht entgeht Ihnen ein wichtiges Detail, welches von jemand anderem wahrgenommen wird.

Besichtigen Sie die Immobilie bei Tageslicht, denn nur so können Sie sich voll und ganz von der Wohnung, sowohl von innen als auch von außen, überzeugen und kleinere Mängel erkennen.

Es ist auch empfehlenswert die Lage zu überprüfen. Wenn Sie den Ortsteil bereits kennen, sollten Sie bereits bestens bescheid wissen, doch sind Sie neu in der Stadt, sollten Sie prüfen wo die nächsten Einkaufsmöglichkeiten, Haltestellen, Ärzte, Apotheken, Schulen, Kindergärten etc. sind.

Bestenfalls machen Sie sich sogar eine Checkliste mit allen Punkten die Ihnen wichtig sind. Natürlich können Sie auch auf Checklisten aus dem Internet zurückgreifen. Wahrscheinlich wird der ein oder andere Punkt dabei sein, den Sie übersehen hätten.

Seit dem 01.06.2015 gilt das Bestellerprinzip

In der Vergangenheit war es üblich, dass der Vermieter einen Makler beauftragt hat einen geeigneten Mieter für eine Wohnung zu finden. Die Maklergebühr wurde dann dem Mieter in Rechnung gestellt. Seit dem 01.06.2015 gilt das Bestellerprinzip, welches klar regelt, dass derjenige der einen Makler beauftraft auf für dessen Kosten aufkommen muss – Sprich: Der Vermieter.
Sollte Ihnen also als Mieter eine Maklerrechnung präsentiert werden müssen Sie diese keinesfalls zahlen!

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