Steuerklärung für das Jahr 2014 – mit diesen Tricks lassen sich Steuern sparen

Auch in diesem Jahr steht die aktuelle Steuererklärung an – allerdings wird diese Aufgabe nicht von jedem Steuererklärer mit Wonne angenommen, obwohl durch die Steuerklärung 2014 viel Geld zurückgeholt werden könnte. Laut den Tipps von Stiftung Warentest, die einen neuen Finanztest veröffentlich haben, kann sich im Durchschnitt jeder Arbeitnehmer bis zu 900€ durch einfache Angaben zurückholen.

Durch den Nutzen dieses Finanztests ist es somit nicht nur Arbeitnehmern als auch Eigentümern möglich, verschiedene Kosten in der Steuerklärung 2014 geltend zu machen, sondern ebenso Mietern, Auszubildenden und Studierenden. So dürfen zum Beispiel die höheren Verpflegungskosten, die einem Arbeitnehmer während der Arbeitszeit entstehen, angegeben werden. Auch der Mieter oder Eigentümer, der im Jahr 2014 Haushaltshilfen oder Handwerker nutzen musste, kann mit steuerlichen Erleichterungen rechnen.

So werden Versicherungen in der Steuerklärung 2014 folgerichtig abgesetzt

Eine Reihe von Versicherungen können auch in der Steuererklärung 2014 abgesetzt werden. So lassen sich neben der Altersvorsorge ebenso Zusatzversicherungen wie die Kranken- oder Pflegeversicherung geltend machen. Auch Vorsorgeleistungen betreffend Arbeitslosenversicherungen oder Haftpflichtversicherung sowie Zahnersatzversicherungen nebst Ausgaben für Sehhilfen dürfen in die Erklärung eingetragen werden.

Zwar wurden diese Leistungen in der Vergangenheit von dem hiesigen Finanzamt nicht berücksichtigt, dennoch raten Experten zu diesem Schritt. Grund sind offene Gerichtsverfahren, die bisher noch nicht entschieden haben, ob die Kosten berechnet werden dürfen. Werden diese Ausgaben allerdings in die Steuererklärung 2014 eingetragen, so könnten rückwirkende Steuerrückzahlungen zum Tragen kommen.

Sinnvolle Verbesserungen für Mieter und Eigentümer

Besonders interessant dürfte für Eigentümer und Mieter der Passus sein, dass Rechnungen für Handwerker oder Haushaltshilfen mit der Steuererklärung 2014 eingeschickt werden können. Sind Reinigungskräfte oder Schneeräumungsunternehmen beschäftigt worden, so können auch diese Kosten in der Erklärung verbucht werden. Zudem gelten neue Regelungen für Eigentümer nebst Mieter für handwerkliche Arbeiten. Demnach lässt sich auch der Anbau eines Wintergartens am Eigenheim von der Steuer absetzen. Keine steuerlichen Vorteile sind hingegen bei Heizkörpermessungen oder Tätigkeiten von Gutachtern zu erhalten, wie Stiftung Warentest verriet.

Fahrten und Verpflegungskosten geschickt absetzen

Auch die Kosten für Dienstreisen, Fortbildungen sowie Teilnahmen an Kongressen können in der Anlage „N“ der Steuererklärung 2014 vom Arbeitnehmer übernommen werden. Die Kilometerpauschale kann für Autofahrten mit 30 Cent angegeben werden – aber auch die Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel nebst Gebühren für Parkplätze, Leihwagen oder Hotelübernachtungen dürfen in der Erklärung Platz finden. Wer demnach viel beruflich unterwegs ist, muss die Kosten nicht allein tragen, sondern kann die neue Verpflegungspauschale von 12€ bis 24€ pro Tag für die eigene Verpflegung nutzen.

Gute Tipps für Studierende

Ebenfalls können Studierende oder Auszubildende Fahrtkosten in der Steuerklärung 2014 eintragen. Weiterhin dürfen Studiengebühren sowie weitere Kosten für Arbeitsmittel, die für Bücher, Eintritte, Farben etc. anfallen, unter Werbungskosten deklariert werden. Dies kann sich auch für Studierende ohne Einkünfte lohnen. Da gesetzliche Entscheidungen in diesem Hinblick noch nicht getroffen wurden, sollten Studiengänger, die selbst ohne Einnahmen zurecht kommen, die Ausgaben versuchen abzusetzen.

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